
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Mara | Eric Lobsiger für Eric Lobsiger, Dein persönlicher Pensionierungscoach
Version vom 1. März 2025
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Preise
Die in der vorliegenden Homepage aufgeführten Preise verstehen sich rein netto.
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Offerte und Offertannahme
Leistungen, für die auf der Homepage keine Paketpreise angegeben sind, also für Einzel-Supervisions- oder Coaching-Sitzungen, geht in der Regel – nach Besprechung von Inhalt und Umfang in der Regel per Telefon oder Videocall – eine schriftliche Offerte voraus. Die Offerte wird per E-Mail verschickt. Die Annahme der Offerte inklusive der darin festgehaltenen Termine hat ebenfalls per E-Mail zu erfolgen.
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Rechnungstellung
3.1 Herkunft der Rechnung
Rechnungssteller für Leistungen von Eric Lobsiger, Dein persönlicher Pensionierungscoach, ist Mara | Eric Lobsiger, eric.lobsiger@maraberatung.ch.
3.2 Rechnungsstellung Seminare
Die Rechnungsstellung bei Seminaren erfolgt in der Regel drei Arbeitstage nach Eingang der Anmeldung via den Shop mit einem Zahlungsziel von fünf Arbeitstagen (siehe dazu auch Punkt 4).
3.3 Paketangebote
Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Abschluss der letzten Sitzung mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen.
3.4 Andere Leistungen nach Offerte
Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Abschluss der letzten Sitzung mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen.
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Anmeldungen zu Seminaren
Deine Anmeldung bleibt bis zum Eingang der Zahlung provisorisch. Sie erlischt nach Ablauf einer Frist von fünf Arbeitstagen. Das heisst, dass deine Teilnahme am Seminar danach nicht mehr gewährleistet bzw. der Platz im Shop wieder freigegeben wird ist.
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Durchführung bzw. Absage von Angeboten
5.1 Seminare
5.1.1 Absage durch die Seminarleitung
Kann im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls der Kursleitung nicht innert nützlicher Frist eine Stellvertretung organisiert werden, wird das Seminar abgesagt. 2
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Die Teilnehmenden werden via die bei der Anmeldung hinterlegten E-Mailadresse über die Absage in Kenntnis gesetzt.
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Die dafür bereits einbezahlten Beträge werden innerhalb einer Frist von 10 Arbeitstagen nach der Absage vollumfänglich zurückerstattet.
5.1.2 Nichterreichen der Mindestanzahl an Teilnehmenden
Wird die Anzahl der Teilnehmenden von sechs Personen bis 35 Tage vor dem Anlass nicht erreicht, wird das Seminar abgesagt.
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Die Teilnehmenden werden via die bei der Anmeldung hinterlegten E-Mailadresse über die Absage in Kenntnis gesetzt.
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Die dafür bereits einbezahlten Beträge werden innerhalb einer Frist von 10 Arbeitstagen nach der Absage vollumfänglich zurückerstattet.
5.1.3 Rückzug der Anmeldung durch eine Teilnehmerin bzw. einen Teilnehmer
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Rückzug bis 60 Tage vor dem Startdatum des Seminars Der einbezahlte Betrag wird nach Abzug einer Verarbeitungspauschale von CHF 150.- zurückerstattet.
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Rückzug 59 bis 31 Tage vor Durchführungsdatum des Seminars Der einbezahlte Betrag wird nach Abzug von 50% des Seminarpreises innerhalb einer Frist von 10 Arbeitstagen zurückerstattet.
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Kann bis spätestens 31 Tage vor der Durchführung eine Ersatzperson gefunden werden, wird der einbezahlte Betrag nach Abzug einer Verarbeitungspauschale im Umfang von CHF 250.- zurückerstattet.
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Rückzug 30 Tage und weniger vor Durchführungsdatum des Seminars Der für das Seminar einbezahlte Betrag wird nicht zurückerstattet.
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5.2 Paketangebote
Kann im Falle einer Erkrankung oder Unfalls des Kursleiters für ein Paketangebot nicht innert nützlicher Frist eine Stellvertretung organisiert werden, wird dafür ein Ersatzdatum gesucht.
Kann keine Einigung über ein Ersatzdatum gefunden werden,
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werden die bisher wahrgenommenen Leistungen verrechnet und der Saldo innerhalb einer Frist von 10 Arbeitstagen nach dem Kontakt zur Suche eines Ersatzdatums zurückerstattet.
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Ist noch keine Leistung erfolgt, wird innerhalb einer Frist von 10 Arbeitstagen nach Absage des Angebots der einbezahlte Betrag vollumfänglich zurückerstattet.
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Mehrwertsteuer
Mara | Eric Lobsiger untersteht nicht der Mehrwertsteuerpflicht, da der dafür erforderliche Jahresumsatz nicht erreicht wird. 3
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Nachforderungen auf ungerechtfertigte Abzüge und Mahnungen 7.2 Mahnwesen und -spesen
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7.1 Nachforderungen bei unberechtigten Abzügen
Werden bei Begleichung einer Rechnung ungerechtfertigte Abzüge auf verrechnete Leistungen vorgenommen, werden diese mit Erhebung eines Zuschlags in der Höhe von CHF 150.- konsequent nachgefordert.
Nach Ablauf des auf der Rechnung aufgedruckten Zahlungsziels wird der Rechnungsbetrag gemahnt. Es werden ab der ersten Mahnung Mahnspesen in der Höhe von CHF 150.- verrechnet.